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Streit um Baugenehmigung für das Forum am Wall

(2.11.2016 von Arne Frankenstein)

Der Verein Selbstbestimmt Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverein sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen (LAGS) haben Widerspruch gegen die von der Baubehörde erteilte Genehmigung für die Umbauten des Forums am Wall eingelegt.

Der insgesamt zwölfseitige Widerspruch führt aus, dass die gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit in vielen Bereichen verletzt worden ist.

 

Der Vorsitzende des Vereins Selbstbestimmt Leben in Bremen, Arne Frankenstein, ist Jurist und hat sich die baurechtlichen Vorschriften genau angesehen. Er kommt zu dem ernüchternden Ergebnis: „Weder die Belange von körperlich beeinträchtigten noch von sinnesbeeinträchtigten Menschen sind bei der Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde beachtet worden.“

 

Die aufgezeigten Mängel reichen von zu geringen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen für Rollstuhlfahrer über das Fehlen eines taktilen Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen bis hin zu echten Gefahren. So führt eine frei schwebende Treppe zu einem Stelzenhaus, in dem sich ein Gastronomiebetrieb angesiedelt hat. Nach DIN-Vorschrift hätte diese Treppe bis zu einer Höhe von 2,30 Metern unterbaut werden müssen, um die Verletzungsgefahren zu minimieren, denen insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen ausgesetzt sind, da man sie mit einem Taststock nicht fühlen kann.

 

Margit Klapper, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins, wird das Forum am Wall künftig meiden. „Eine Orientierung fällt mir dort sehr schwer, zudem habe ich Sicherheitsbedenken.“

 

Nach der Landesbauordnung sind Abweichungen vom Standard der Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden möglich, soweit dies wegen schwieriger Geländeverhältnisse oder aus Sicherheitsaspekten nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich ist. „Davon kann aber keine Rede sein, da das Wallforum vorher weitgehend barrierefrei war“, so Dieter Stegmann, Vorsitzender der LAGS. Er spielt darauf an, dass es vor dem Umbau zwei ebenerdige Zugänge zu Stadtbibliothek gab und auch innerhalb des Gebäudes viel weniger Stufen vorzufinden waren als jetzt.

 

Neben der Landesbauordnung verpflichtet auch die UN-Behindertenrechtskonvention zur Herstellung weitgehender Barrierefreiheit. Dass hierfür innerhalb der Baubehörde keine Sensibilität zu bestehen scheint, ärgert die Widerspruchsführer auch unter Zukunftsgesichtspunkten. „Es ist nicht nur versäumt worden, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, sondern auch, eines der zentralen stadtnahen Bauwerke in Bremen mit Vorbild- und Signalwirkung in Sachen Barrierefreiheit auszustatten“, so Frankenstein.

 

Es soll jetzt abgewartet werden, wie die Behörde im Widerspruchsverfahren entscheidet. Danach wird man gemeinsam entscheiden, ob man das Verbandsklageverfahren einleitet. Dann würde das Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Erteilung der Baugenehmigung rechtswidrig gewesen ist.



Autor: Winkelmeier -- 14.12.2016; 15:04:24 Uhr

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