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Zuschläge für Rollstuhltaxen unzulässig

Für die Nutzung von sogenannten Rollstuhltaxen haben manche Bremer Taxifahrer/innen pauschale Zuschläge erhoben. Zu unrecht, wie Recherchen des FORUM BARRIEREFREIES BREMEN ergeben haben. Taxi-Ruf Bremen hat daraufhin die dort zusammengechlossenen Taxi-Betriebe sofort auf die Rechtslage hingewiesen und bietet betroffenen Rollstuhlfahrern eine unkomplizierte Rückerstattung der Zuschläge an.

Für Teilnehmer/innen des sogenannten Sonderfahrdienstes könnten sich Komplikationen ergeben.

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Sonderfahrdienst für behinderte Menschen in Bremen

Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Übernahme von Taxi- oder Sonderfahrdienstkosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen wollen. Wer auf diese Unterstützung  in Bremen und Bremerhaven Anspruch hat und in welchem Umfang, ist in einer Rahmenrichtlinie und zwei Fachlichen Weisungen (für die beiden Stadtgemeinden) geregelt.

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Kontakt:


SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
Beratungsstelle und Treffpunkt
für behinderte Menschen und ihre Angehörigen

Ostertorsteinweg 98
28203 Bremen
Telefon 0421 / 70 44 09
Fax 0421 / 70 44 01

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