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Zuschläge für Rollstuhltaxen unzulässig

Gemeinsame Pressemitteilung des FORUM BARRIEREFREIES LEBEN, von Taxi-Ruf Bremen und der Fachvereinigung Personenverkehr vom 8.12.2016:
Erhebung von Rollstuhlzuschlägen bei privaten Taxifahrten verstoßen gegen geltendes Recht
Taxi-Ruf Bremen bietet schnelle Abhilfe an

Mit dem Taxi von A nach B: Das ist auch für Menschen, die ihren Rollstuhl während der Fahrt nicht verlassen können und deshalb im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen, ein Stück Normalität. Möglich wird das durch Großraumtaxen mit einer Rollstuhlrampe, wovon in Bremen 29 von Taxi-Ruf-Bremen vermittelt werden.

Zu dieser Normalität gehört auch, dass diese Fahrgäste im Rollstuhl zu den selben Bedingungen befördert werden wie alle anderen auch. Das bedeutet insbesondere, dass keine besonderen Zuschläge erhoben werden dürfen – allerdings mit einer Ausnahme: bei Krankenfahrten, die von der Krankenkasse bezahlt werden, ist ein Zuschlag von 13,50 € verabredet, den die Krankenkasse auch übernimmt. Soweit die Theorie.

Diese eine Ausnahme hat offensichtlich bei einigen Taxifahrern zu Verwirrung geführt, denn sie erheben auch bei Privatfahrten diesen „Rollstuhlzuschlag“. Das wiederum hat bei Rollstuhlfahrer/innen zu Verärgerung geführt, nicht nur wegen der Mehrkosten, sondern auch weil sie sich durch diesen Zuschlag diskriminiert fühlen. Denn von nichtbehinderten Fahrgästen, wenn sie ein Großraumtaxi nutzen, wird dieser Zuschlag nicht erhoben.

„Einen solchen Rollstuhl-Zuschlag sieht die in Bremen gültige Taxentarifverordnung nicht vor. Deshalb darf er bei Privatfahrten nicht erhoben werden.“ So kurz und gut formuliert es Fred Buchholz, Vorstandsvorsitzender von Taxi-Ruf Bremen, nachdem er vom FORUM BARRIEREREIES BREMEN über diese Vorkommnisse informiert wurde. Er hat darum umgehend alle angeschlossenen Unternehmen, die die sogenannten Rollstuhltaxen im Betrieb haben, davon in Kenntnis gesetzt. Diese werden nun alle Fahrer/innen noch einmal auf die geltende Rechtslage hinweisen.

Doch Fred Buchholz geht davon aus, dass es auch bei den von Taxi-Ruf-Bremen koordinierten Taxen weiterhin vereinzelt vorkommen kann, dass Taxifahrer/innen den Zuschlag einfordern werden. Um den behinderten Fahrgästen ärgerliche Auseinandersetzungen zu ersparen, bittet Taxi-Ruf Bremen die Betroffenen, den verlangten Fahrpreis zu zahlen und sich vom Taxifahrer eine Quittung aushändigen zu lassen und diese dann an Fred Buchholz, Taxi-Ruf Bremen, Jakobi-Str. 20, 28195 Bremen zu senden. Aus der Quittung sollte neben dem erhobenen Zuschlag die Taxinummer sowie Datum und Uhrzeit der Fahrt hervorgehen. Notfalls sollten diese Angaben per Hand ergänzt werden. Taxi-Ruf Bremen wird dann den Zuschlag erstatten und sich außerdem mit dem Fahrer in Verbindung setzen, um ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

„Das ist vielleicht etwas umständlich, aber doch eine pragmatische Lösung.“ zeigt sich Frank Stobäus, Rollstuhlfahrer und Mitglied im FORUM BARRIEREFREIES BREMEN, zufrieden. Er hatte vor einigen Wochen auf diesen Missstand hingewiesen und damit wesentlich zur Klärung der Rechtslage und zur von Taxi-Ruf Bremen angebotenen Lösung beigetragen.

In sechs Monaten werden Fred Buchholz und das FORUM überprüfen, ob und wieweit sich das verabredete Vorgehen bewährt hat.

Download der Pressemitteilung (Größe: 327 kB; Downloads bisher: 4259; Letzter Download am: 16.05.2024)

 

Besondere Hinweise für Teilnehmer/innen am Bremer Sonderfahrdienst

Für Nutzer/innen der Rollstuhltaxen, die ihre Fhrten im Rahmen des sogenannten Sonderfahrdienstes mit dem Amt für Soziale Dienste abrechnen, könnten sich durch die Erstattung Komplikationen ergeben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier (Größe: 346 kB; Downloads bisher: 9839; Letzter Download am: 16.05.2024).

 

 



Autor: Winkelmeier -- 13.12.2016; 14:31:53 Uhr

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