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Die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) in Bremen

Menschen, die wegen einer körperlichen Behinderung in vielerlei Hinsicht auf Hilfe angewiesen sind, machen oft die Erfahrung, dass ihr Tag von früh bis spät fremdbestimmt ist. Und zwar durch die Dienste und Helfer/innen, die ihnen eigentlich ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen sollen.

ISB kann hier eine gute Alternative zur klassischen ambulanten Pflege sein. Hier erfahren Sie, was ISB ist, wer sie bekommen kann und wie man sie bekommen kann.

Was ist ISB?

ISB stand bis vor wenigen Jahren als Abkürzug für "Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung", die jetzt "Ambulante Maßnahme Persönliche Assistenz (ISB)" heißt.  Dabei handelt es sich um eine Leistung in der Stadtgemeinde Bremen, die in erster Linie für Menschen gedacht ist, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung/Behinderung Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und weitere Hilfestellungen im Alltag brauchen, aber nicht in einem Heim leben möchten.

 

Ein zentrales Merkmal der ISB ist das Prinzip der Hilfen aus einer Hand.  Gemeint ist damit, dass die pflegerische, hauswirtschaftliche und sonstige alltagspraktische Unterstützung innerhalb und außerhalb der Wohnung nicht auf verschiedene Berufsgruppen verteilt werden. Statt dessen kommen hier sogenannte (persönliche) Assistenten und Assistentinnen zum Einsatz, die für nahezu alle Hilfebedarfe zuständig sind. Das verschafft den ISB-Nutzer*innen mehr Flexibilität, denn sie können auch kurzfristig entscheiden, ob sie beispielsweise die zur Verfügung stehende Assistenzzeit für einen Besuch im Weserpark oder Aufräumen oder Wäschewaschen nutzen wollen. Grenzen hat die ISB in der Regel dort, wo es um therapeutische oder pädagogische Hilfen geht.

Sozialleistungstechnisch ist die ISB eine Leistung, die weitestgehend aus Mitteln der Pflegeversicherung (SGB XI), der Hilfe zur Pflege (SGB XII) und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) finanziert wird.

 

Wer kann ISB bekommen?

Für Bremen ist der Zugang zur ISB in der Verwaltungsanweisung Hilfe zur Pflege, Dritter Teil; Stand: 13.06.2017 der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport   geregelt. Danach können körperbehinderte und pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5 ISB-Leistungen in Anspruch nehmen, sofern sie über ausreichende Anleitungskompetenz verfügen. Etwas vereinfacht ausgedrückt ist damit die Fähigkeit der Assistenznutzer*innen gemeint, den Assistent*innen in vernünftiger Weise deutlich zu machen, was sie wie tun sollen. Diese Zugangsvoraussetzung führt bislang dazu, dass Menschen mit geistigen Beeeinträchtigungen in der Regel keine ISB bekommen können.  Aber Ausnahmen - auch wenn lediglich der Pflegegrad 2 vorliegt - sind möglich.

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen für eine bedarfsdeckende ISB in der Regel nicht aus. Hier springt dann der zuständige Träger der Sozialhilfe mit der o.g. Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe ein. Diese beiden Leistungen werden aber nur dann erbracht, wenn die sozialhilferechtlichen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Wie und von wem bekommt man in Bremen ISB-Leistungen?

Die Senatorin für Soziales der Stadtgemeinde Bremen und die Pflegekassen haben mit drei Trägern Verträge über die Erbringung von ISB-Leistungen abgeschlossen. Will man die ISB als sogenannte Sachleistung in Anspruch nehmen, weil man sich nicht selbst um die Organisation der Hilfen kümmern möchte, muss man sich an einen dieser drei Träger wenden.

 

Man kann die ISB auch im sogenannten Arbeitgebermodell selbst organisieren, dann in der Regel im Rahmen eines (trägerübergreifenden) persönlichen Budgets. Manche entscheiden sich für diese Variante, obwohl sie mit mehr Arbeit und Selbstverantwortung verbunden ist. Vorteile bestehen vor allem darin, dass man seine Assistenz noch mehr nach eigenen Vorstellungen gestalten kann als das bei Inanspruchnahme eines ISB-Trägers möglich ist. Man kann auch beide Modelle kombinieren.

 

Hier die Namen und Kontaktdaten der anerkannten ISB-Träger (Stand Juni 2018):

 

Assistenzgenossenschaft Bremen eG

Bornstr. 19-22

28195 Bremen

Tel.: (0421) 95 85 4 - 0

Fax: (0421) 95 85 4 - 99

eMail: agbremen@ag-bremen.de

www.ag-bremen.de

 

Paritätische Dienste gGmbH

Außer der Schleifmühle 55 − 61

28203 Bremen

Tel. 0421. 791 99 - 16

Fax 0421. 791 99 - 973

kontakt@pd-bremen.de

http://www.paritaetische-dienste.de/index.php/Pers%C3%B6nliche_Assistenz_ISB.html

 

AWO Ambulant gGmbH

ISB - Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung

Uwe Glänz

Berliner Freiheit 9c

28327 Bremen

Tel.: 0421 - 468 03 79

Fax: 0421 - 468 03 17

E-Mail: u.glaenz@awo-bremen.de

http://www.awo-bremen.de/psychosoziale-hilfen/individuelle-schwerstbehinderten-betreuung

 

Gibt es so etwas wie die "Persönliche Assistenz (ISB)" auch außerhalb Bremens?

Vor allem in einigen Großstädten gibt es Leistungsanbieter, die mit den Sozialämtern Vereinbarungen über Leistungen der Persönlichen Assistenz abgeschlossen haben, die denen in Bremen ähneln. Aber auch dort, wo das nicht der Fall ist, kann man Persönliche Assistenz bekommen, oft allerdings nur im Rahmen eines Persönlichen Budgets, mit dem man die Assistenz dann selbst organisiert.

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Dann rufen Sie uns an. Oder schreiben Sie uns. Gern können Sie dafür unser Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie dann unsere Datenschutzerklärung.



Autor: Winkelmeier -- 19.06.2018; 12:21:17 Uhr

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