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Hilfsmittelverleih in Bremen

Manche Hilfsmittel sind so groß, schwer oder sperrig, dass man sie unmöglich mit auf Reisen nehmen kann, sondern sie sich vor Ort beschaffen muss.

Wir haben für Sie eine Liste der Bremer Sanitätshäuser zusammengestellt, die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung stellen. Außerdem enthält die Liste Hinweise zur Finanzierung der Leihgebühr. Sie können die Liste hier (Größe: 530 kB; Downloads bisher: 2632; Letzter Download am: 17.05.2024) herunterladen.

Hier noch eine kurze Ergänzung der Liste hinsichtlich der Kostenübernahme für im Urlaub geliehene Hilfsmittel: Wir vetreten die Auffassung, dass bei bestimmten Hilfsmitteln die Krankenkassen für die Leihgebühr einstehen müssen, mehr dazu in der Liste. Diese Rechtsauffassung ist kürzlich (Juli 2017) durch eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Bremen gestärkt worden. Geklagt wurde dort gegen die AOK Bremen/Bremerhaven, dass sie die in einem Kurzurlaub entstandene Leihgebühr für einen mobilen Lifter und einen Dusch-/Toilettenstuhl übernimmt. Das Verfahren endete mit einem Anerkenntnis der AOK Bremen/Bremerhaven. Sie erstattet jetzt dem Kläger die entstandene Leihgebühr. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.



Autor: Winkelmeier -- 17.08.2017; 12:12:26 Uhr

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